IGFF gibt eigene Honorarempfehlungen heraus, fairTV-Musterbriefe in Vorbereitung!
Es ist ein kleiner Paukenschlag! Über 1 Jahr dauerten die Verhandlungen zwischen MDR, MFFV und IGFF.
Am Ende haben Letztere vermeldet, dass der Sender endlich bereit sei, auch bei Dienstleistern einen 8-h-Arbeitstag für Kameraleute und -assistenten zu akzeptieren, wie er im deutschen Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben, im Sender üblich und bei Editoren im Großraum Leipzig bereits seit den ersten Musterbriefaktionen von fairTV im Jahre 2012 flächendeckend durchgesetzt ist. Allerdings äußerten Vertreter des Senders im selben Atemzug, dass eine Verringerung der Teampreise wünschenswert sei. Außerdem legte der MDR das niedrigste Honorar für freie Mitarbeiter, das im Sender gefunden werden konnte, als sogenannte „Aufgreifschwelle“ fest und schlug pauschal 21% (den gesetzlichen Arbeitgeberanteil) als Zuschlag für Selbstständige darauf.* Nach Angaben der IGFF bedeutet dies ein Mindesthonorar für den Kameramann von 205,- €.
Doch da machen nun IGFF und MFFV nicht mit! Beide raten in eigenen Empfehlungen (IGFF, MFFV) klar dazu, die Tageshonorare trotz der Arbeitszeitkürzung um 1,5h zumindest gleich zu belassen. Die IGFF geht darüber hinaus und empfiehlt 279,51 € für die Kamera und 181,50 € für den EB-Techniker.
Wir als fairTV erkennen hier die Kompetenz unserer Mitstreiter bei der IGFF an und zeigen uns solidarisch. Mit sofortiger Wirkung gleichen wir daher auf unserer Seite die Empfehlungen für Kamera, Assistenz und Schnitt an jene der IGFF an (gerundet). Wir halten das für richtig, da die ersten Hochrechnungen des fairTV-Projekts „EqualPay“ (in Zusammenarbeit mit Langer Media research & consulting und der Filmuniversität Babelsberg), welches die Vergleichbarkeit von Gehältern festangestellter Kollegen mit Honoraren von Selbstständigen ermöglicht, mehr als doppelt so hohe Honorare als angemessen bezeichnen.
Weiterhin bereiten wir derzeit einen entsprechenden Musterbrief für Kameraleute und Assistenten vor. So können diese Empfehlungen auch mit Nachdruck bei denjenigen Produzenten durchgesetzt werden, die die momentane Situation nicht als großartige Chance für den Medienstandort begreifen und dem üblichen Reflex zum Honorardumping folgen. Dieser Brief wird spätestens am Montag per eMail an alle mitteldeutschen Kameraleute und -assistenten verschickt werden. Dabei hoffen wir, dass sich auch die IGFF hinter die Musterbriefaktion als erfolgreiches Werkzeug stellt und bei der Verbreitung hilft. Eine entsprechende Aktion für Editoren folgt wie jedes Jahr im 4. Quartal.
DIE ZEIT LÄUFT! Angesichts der Faktenlage ist zu befürchten, dass die Honorare ohne Eigeninitiative mit dem Argument der Arbeitszeitverringerung auf 8h zum Jahresende hin deutlich weiter sinken könnten.
Darum: SPRECHT JETZT MIT EUREN AUFTRAGGEBERN und besteht mindestens auf den ausgehandelten Honoraren bei weniger Arbeitszeit, besser noch orientiert euch an den Empfehlungen von fairTV und IGFF! Oder schickt innerhalb der kommenden Woche euren Musterbrief!
Am 13.06. ist STICHTAG! Dann endet die Angebotsphase zu den Dienstleistungsverträgen ab dem 01.01.2017.
Also: HANDELT! JETZT! Es müssen sich möglichst viele Film- und TV-Schaffende an der Aktion beteiligen.
Euer fairTV-Team
* Anmerkung: Wir sind geradezu erschüttert über das Bild, welches der MDR offenbar von Selbstständigen hat. Eine Definition von Selbstständigen als "Freie Mitarbeiter, die lediglich den Arbeitgeberanteil von 21% des Honorars selbst tragen" ist nicht nur realitätsfern, sie rangiert auch gefährlich nah an der Scheinselbstständigkeit. Weder das unternehmerische Risiko (u.a. der Nichtbeschäftigung) noch Ausgaben für zum Beispiel Krankheitstage, Urlaubstage, Feiertage, Weiterbildung, Handlungskosten, Geschäftsausstattung, Akquise, Buchhaltung, Büroorganisation etc. werden hier beachtet, wie sie das erfolgreiche Agieren an einem freien Markt nun einmal zwingend erfordert, von einer sogenannten „Unternehmerchance“ ganz zu schweigen. Auch darum treiben wir unser oben erwähntes Projekt "EqualPay" voran, um diesen unrealistischen Zahlen des MDR betriebswirtschaftliche Fakten entgegenhalten zu können.